Meldungen von Brandkatastrophen in Wohngebäuden machen in erschreckender Regelmäßigkeit Schlagzeilen. Nicht selten sind bei solchen Ereignissen Verletzte und Tote zu beklagen, weil Menschen keinen Weg ins rettende Freie fanden. Brennende Wohnungen oder Treppenhäuser werden zu Todesfallen, weil Rettungswege durch Einbauten, Abstellen von Gegenständen und anderer Blockademaßnahmen unpassierbar werden.
Die Sicherheit der Fluchtwege ist nicht nur eine Frage geeigneter Geräte, sondern erfordert zu allererst die umfassende Information und Aufklärung über mögliche Risiken. Fluchtwege müssen für Menschen aller Altersstufen, mit und ohne Behinderungen, gefahrlos begehbar sein. Treppenhäuser sind im Notfall nicht nur Fluchtwege, sie sind vor allem auch Rettungs- und Angriffswege für die Einsatzkräfte der Feuerwehr und des medizinischen Dienstes. Nach der Bauordnung unseres Landes muss jedes mehrgeschossige Wohngebäude über mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege verfügen. Der erste Rettungsweg in unseren Wohngebäuden muss mindestens über eine notwendige Treppe ins Freie führen. Dies ist in jedem Fall das Treppenhaus.
Der zweite Rettungsweg kann eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle, z.B. der Balkon einer Wohnung, sein. Zu den Rettungswegen zählen auch so genannte Feuerwehrzufahrten an Wohngebäuden.
Diese dienen den Einsatzkräften zur schnellen und gefahrlosen An- und Abfahrt sowie zur Aufstellung von Rettungsgeräten, wie z.B. mit Drehleitern. In den Treppenaufgängen unserer Häuser selbst befinden sich, darüber hinaus diverse Feuerlöscheinrichtungen.
Alle unsere Wohngebäude, die nur über innen liegende Treppenhäuser verfügen, also Treppenhäuser ohne Fenster sind mit so genannten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen) ausgerüstet. Diese öffnen im Brandfalle den betroffenen Dachabschnitt über dem Treppenhaus und sorgen für die Ableitung von Rauch und Hitze. Durch diese Technik werden die Treppenhäuser im Brandfall rauchfrei gehalten. RWA-Anlagen sichern damit den Angriffs- und Rettungsweg der Feuerwehr und anderer Einsatzkräfte. All diese Vorschriften und technischen Hilfsmittel nutzen aber wenig, wenn Menschen ihr Verhalten den elementaren Sicherheitserfordernissen nicht anpassen.
Mit Möbelteilen und anderen Gegenständen verstellte Treppenhäuser und Vorräume sind noch viel zu oft in unseren Wohngebäuden anzutreffen. Feuerlöscher und RWA-Anlagen werden mutwillig beschädigt. Zufahrten und Rettungswege der Feuerwehr werden trotz Beschilderung immer wieder vor allem in den Nachtzeiten, durch parkende PKW verstellt.
Dieses Verhalten ist nicht nur unrechtmäßig, sondern gefährdet im Brandfall das Leben und die Gesundheit der Hausbewohner und Bürger. Jeder sollte in seinem eigenen Interesse mithelfen, dass in seinem Wohnhaus Sicherheit und Ordnung ernst genommen werden.