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Abschreckendes Urteil gegen Mietnomaden

In Sachen Mietnomaden hat jetzt ein Gericht ein Urteil gefällt, das abschreckende Wirkung haben dürfte. Eine Mieterin hatte mit dem Vermieter einen Mietvertrag geschlossen, obwohl ihr bekannt war, dass sie die vereinbarte Miethöhe nicht aufbringen konnte oder wollte. Darüber hinaus hatte sie in einer „Mietschulden-Freiheitsbescheinigung“ wahrheitswidrig erklärt, keine Schulden aus ihrem früheren Mietverhältnis zu haben. Von Beginn des Mietverhältnisses an zahlte sie die Miete nicht. Daraufhin kündigte der Vermieter und erhob Räumungsklage. Zum Zeitpunkt der Räumung hatten sich bereits 6.300 Euro Mietschulden angesammelt. Als dem Vermieter schließlich bekannt wurde, dass die Mieterin auch in ihrem bisherigen Mietverhältnis erhebliche Schulden hinterlassen hatte, stellte er bei der Polizei Strafanzeige. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte die Mieterin wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.

Der Immobilienverband Mitte (IVD-Mitte) begrüßte das Urteil. Harald Blumenauer, Vorstandsvorsitzender des Verbands, hofft, dass dieses Urteil abschreckende Wirkung auf Mietnomaden hat und dass andere Gerichte sich diese Entscheidung zu eigen machen. „Gerade für private Investoren können Mietnomaden existenzbedrohend sein“, erklärt Blumenauer. Es sei an der Zeit, dass solchen Praktiken auch mit Mitteln des Strafrechts Einhalt geboten wird. „Genauso wichtig aber ist, dass auch zivilrechtliche, vor allem mietrechtliche Grundlagen geschaffen werden, damit Mietnomaden nicht ungehindert von Wohnung zu Wohnung vagabundieren können und Vermieter um ihr Geld bringen“, erklärt Harald Blumenauer.

„Wer auf Nummer Sicher gehen will“, so Johannes Engel, Rechtsanwalt und Syndikus des IVD-Mitte, „der sollte sich mit Einverständnis des Interessenten vor der Vermietung mit dem Vorvermieter in Verbindung setzen und abklären, ob das vorige Mietverhältnis störungsfrei war“. Zudem übernehmen seriöse Makler, zum Beispiel Mitglieder des Immobilienverbands Deutschland Mitte, auf Wunsch des Vermieters eine Bonitätsprüfung des Interessenten, bevor das Mietverhältnis abgeschlossen wird.

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